Handtherapie
Im Bereich der Handtherapie bieten wir u.a. folgende Behandlungen an:
Narbenbehandlung
Narben hinterlassen mehr als nur optische Spuren. Schlecht verheiltes oder hartes Narbengewebe beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit umliegender Gelenke, Muskeln, Sehnen etc. Die Durchblutung, Sensibilität, Akupunkturpunkte und Meridiane, sowie der körpereigene Energiefluss können gestört sein. Daher bedürfen Narben gründlicher und liebevoller Behandlung. Narben können entstehen z.B. nach Operationen, Kaiserschnitt, Amputationen oder Verletzungen. Die Narbenbehandlung umfasst u.a.:
Motorik (Beweglichkeit, Geschicklichkeit...)
Motorische Einschränkungen können durch viele Erkrankungen entstehen und den gesamten Körper betreffen. Wir behandeln Bewegungseinschränkungen u.a. in den Bereichen:
Unsere Behandlungen umfassen u.a.:
Häufige Ursachen für motorische Einschränkungen sind
Hirnleistungstraining
Hirnleistungstraining (oder auch neuropsychologisches Behandlungsverfahren genannt) wird z.B. bei folgenden Krankheitsbildern indiziert:
Das Verbessern der Hirnleistung umfasst verschiedene Bereiche wie z.B.:
Psychische Behandlungsverfahren
Psychische Behandlungen umfassen sehr vielseitige Therapieinhalte. Neben Entspannungstraining und körperlicher Aktivierung, steht die weit möglichste Selbstständigkeit im Alltag im Vordergrund, die Stabilisierung kognitiver Fähigkeiten, der Ausdauer und Belastbarkeit u.v.m.. Psychisch-funktionelles Training erfolgt z.B. bei:
Hausbesuche
Hausbesuche können im Umkreis von Koblenz (ca. 14 km) durchgeführt werden und werden vom Arzt verordnet. Für Hausbesuchstermine fragen Sie bitte unmittelbar nach Erhalt der Verordnung (oder idealerweise zuvor) an, da es ggfs eine Wartezeit gibt.
Ergotherapie Verordnung
Sie erhalten bei Bedarf die Ergotherapie Heilmittelverordnung bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Diese sollte zum Behandlungsbegin nicht älter als 28 Tage sein. Gesetzlich Versicherte haben einen Zuzahlungsbeitrag, insofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Privat Versicherte erhalten zu Begin eine Honorarvereinbarung über die Höhe der Behandlungsvergütung und tragen je nach Versicherungstarif einen Eigenanteil.