Ergotherapie - Verordnung
Was muss ich beachten?
- Für Ergotherapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Ohne Verordnung werden keine Leistungen
erbracht
- Bei gesetzlich Versicherten gilt der späteste Behandlungsbeginn 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung
- Hausbesuche müssen vom Arzt verordnet und entsprechend auf der Verordnung gekennzeichnet sein. Wir fahren Hausbesuche innerhalb von
Koblenz und Umgebung.
- Personen über 18 Jahre haben einen gesetzlichen zuzahlungspflichtigen Eigenanteil, insofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Für
Kinder bis 18 Jahre besteht keine Zuzahlungspflicht
- Privatversicherte: Es wird nicht immer die volle Höhe der Beträge von den zuständigen Kostenträgern
erstattet, daher informieren Sie sich vorab über die erstattungsfähigen Höchstbeträge bei Ihrer Krankenkasse. Die Summer der Differenz muss vom Patienten selbst getragen werden